Merkmale |
Öko-Verbände
wie Bioland, Demeter, Naturland |
Biosiegel der Bundesregierung bzw. der EU |
Bewirtschaftung |
Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische
Bewirtschaftung aller Betriebsteile, keine Teilbetriebsumstellung |
Teilbetriebsumstellung möglich, so z. B. Käfighaltung
von Hühnern und gleichzeitig Milch ökologisch produzieren |
Konventionelle Futtermittel |
Nur wenige Ausnahmen, z. B. Eiweißgrundstoffe
für
die Hähnchenmast, wovon bis zu 20 Prozent dem Futter beigemischt
werden dürfen |
Großzügige Liste mit Ausnahmen:
konventionelles Soja als Tierfutter weiter erlaubt, ebenso
Trester aus Zitrusfrüchten,
Importfutter aus der Dritten Welt genehmigt |
Anteil des Futters vom
eigenen Hof |
Über 50 Prozent des Futters muss
vom eigenen Betrieb stammen, damit eine Kreislaufwirtschaft
entstehen kann |
Eigene Futtererzeugung nicht eindeutig
vorgeschrieben |
Begrenzung der Zahl
der Tiere pro Hof |
140 Hennen, 280 Hähnchen oder
10 Mastschweine pro ha und Jahr, damit eine Kreislaufwirtschaft
und die Gülleverwertung
funktionieren können |
230 Hennen, 580 Hähnchen
oder 14 Mastschweine pro ha und Jahr |
Saatgut |
Chemisch gebeiztes Saatgut ist grundsätzlich
verboten |
Chemisch gebeiztes Saatgut ist unter bestimmten Umständen
zugelassen, z. B. mit Fungiziden gebeiztes Saatgut |
Düngung mit Gülle |
Konventionelle Gülle ist verboten, nur Gülle aus
einer biologischen Produktion, damit keine Rückstände
in den Boden einfließen |
Konventionelle Gülle zugelassen |
Begrenzung der Stickstoffdüngung |
Im landwirtschaftlichen Betrieb ist der Zukauf auf 40 kg
pro Hektar und Jahr begrenzt. Der Gesamteinsatz beim Gemüseanbau
ist auf 110 kg begrenzt |
Mist, Gülle und Jauche sind auf
170 kg Stickstoff pro ha limitiert. Es gibt sonst keine weiteren
Begrenzungen |
Kennzeichnung von Lebensmitteln |
Bio bedeutet, dass 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem
Anbau stammen |
Bio darf verwendet werden, wenn 80 Prozent der Zutaten aus ökologischer
Herkunft sind |